Gürtelprüfungen

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Zulassung zur Prüfung durch den Koordinator des Prüfungswesens erfolgt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Trainern und Prüfern und setzt zum einen eine regelmäßige Teilnahme, sowie ein angemessenes Verhalten während des Trainings voraus.

Seien Sie versichert, dass wir ein Auge auf die jeweiligen Prüfungszeiträume haben und zu gegebener Zeit eine Einladung zur Prüfung aussprechen. Wir bitten Sie desweiteren zu beachten, dass Eltern keinen Einfluss auf die Zulassung zur Prüfung haben und der Zeitpunkt durch die oben genannten Personen erfolgt. Eine schnellere Zulassung durch entsprechenden Nachdruck von elterlicher Seite ist NICHT möglich und wird dementsprechend nicht berücksichtigt.

Kanō Jigorō (jap. 嘉納 治五郎, Kanō Jigorō; * 28. Oktober 1860 in Mikage; † 4. Mai 1938) war Begründer der japanischen Kampfsportart Jūdō. Zudem reformierte er die Kampfkunst Jiu Jitsu.

Allgemeines

1. Mindestalter

Jede Gürtelprüfung darf erst ab einem bestimmten Lebensjahr abgelegt werden.

8. Kyu weiß-gelb vollendetes 7. Lebensjahr
7. Kyu gelb im 8. Lebensjahr (Jahrgang entscheidend)
6. Kyu gelb-orange im 9. Lebensjahr (Jahrgang entscheidend)
5. Kyu orange im 10. Lebensjahr (Jahrgang entscheidend)
4. Kyu orange-grün im 11. Lebensjahr (Jahrgang entscheidend)
3. Kyu grün im 12. Lebensjahr (Jahrgang entscheidend)
2. Kyu blau im 13. Lebensjahr (Jahrgang entscheidend)
1. Kyu braun im 14. Lebensjahr (Jahrgang entscheidend)
1. Dan schwarz vollendetes 16. Lebensjahr (mit Wettkampfpunkten; sonst mit vollendetem 18. Lebensjahr)

2. Vorbereitungszeit

Zu jeder Gürtelprüfung bedarf es einer gewissen Vorbereitungszeit (=Abstand zur letzten Gürtelprüfung / Ausstellung des Judopasses).

Judoka bis 14 Jahre haben mindestens 1/2 Jahr Vorbereitungszeit auf ihre folgende Gürtelprüfung.

Judoka ab 14 Jahre haben mindestens 1/4 Jahr Vorbereitungszeit auf ihre folgende Gürtelprüfung.

Die Vorbereitungszeit zum 2. Kyu beträgt mindestens 1/2 Jahr.
Die Vorbereitungszeit zum 1. Kyu beträgt normal mindestens 1 Jahr (verkürzt 1/2 Jahr).
Die Vorbereitungszeit zum 1. Dan beträgt normal mindestens 2 Jahre (verkürzt 1 Jahr).
Die Vorbereitungszeit zum 2. Dan beträgt normal mindestens 3 Jahre (verkürzt 2 Jahre).
Die Vorbereitungszeit zum 3. Dan beträgt normal mindestens 4 Jahre (verkürzt 3 Jahre).
Die Vorbereitungszeit zum 4. Dan beträgt normal mindestens 5 Jahre (verkürzt 4 Jahre).
Die Vorbereitungszeit zum 5. Dan beträgt normal mindestens 6 Jahre (verkürzt 5 Jahre).
Verkürzungen sind durch Wettkampfpunkte, Trainer- oder Kampfrichterlizenzen möglich.

Besonderes

1. Judotechniken

„Judotechniken sind kein Selbstzweck ! Sie sind bewährte Lösungen einer Kampfsituation, mit dem Ziel, den Gegner gegen dessen Widerstand mit Ippon zu besiegen.“

Eigentlich sollte es sich von selbst verstehen; aber hiermit sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Techniken bei einer Gürtelprüfung aus der Bewegung / aus Situationen gezeigt werden sollen. Bewegungsarme Vorführungen sind nicht nur ineffektiv und nutzlos, sondern langweilen auch die Prüfer in höchstem Maße.

Die Techniken sollten darüber hinaus natürlich – und auch das versteht sich im Grunde von selbst – beherrscht werden. Hierzu ist ein regelmäßiges Training innerhalb der Vorbereitungszeit notwendig.

2. Judopaß

Da Gürtelprüfungen in den Judopaß eingetragen werden, versteht es sich von selbst, dass die Prüflinge zum Prüfungstag ihren Judopaß mitbringen.

3. Prüfungsgebühr

Leider sind Gürtelprüfungen im Judo nicht kostenlos. Pro Prüfung werden im TV Dieburg 15 Euro Prüfungsgebühr fällig (bei der ersten Prüfung 25 Euro für die Ausstellung des Judopasses und der ersten Jahressichtmarke). Diese setzen sich zusammen aus u.a. Kosten der Prüfungsmarke, Kosten der Prüfer und Kosten für Organisatorisches wie v.a. Bestellung der Marken und Abstempeln lassen.

Bei Nichtbestehen der Prüfung wird eine erneute Gebühr von 15 Euro fällig. Daher bitten wir Sie erneut die Zulassung zu Prüfungen den entsprechenden Personen zu überlassen und nicht auf Prüfungen zu drängen. Im schlimmsten Fall muss die Prüfung wiederholt werden und die Gebühr erneut entrichtet werden.

Wir behalten uns vor die Gebühren jederzeit an die jeweiligen Kosten des DJB/ HJV anzupassen.